Bis anfangs der 1980er-Jahre wurden Jugendliche und junge Erwachsene ohne Schuldspruch und Gerichtsurteil administrativ versorgt. Die jungen Männer und Frauen wurden zur „Arbeitserziehung“ in geschlossene Anstalten und Gefängnisse eingewiesen, weil sie ein angeblich „liederliches Leben“ führten oder als „arbeitsscheu“ eingestuft wurden. Auch Frauen, denen man beispielsweise einen „lasterhaften Lebenswandel“ unterstellte, wurden weggesperrt, etwa im Frauengefängnis Hindelbank. Weil die administrativrechtlichen Versorgungen der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK entgegenstanden, wurde die Praxis 1981 geändert. Das Unrecht wurde inzwischen öffentlich anerkannt. Das Parlament hat die administrativ Versorgten im Jahr 2014 „rehabilitiert“.

Strebel, Dominique (2008): „Was die mit uns gemacht haben!“ (Beobachter 20/2008).